Ehegatten können durch vertragliche Regelungen ihre Verhältnisse ordnen.
Es können zum Beispiel Regelungen über folgende Punkte getroffen werden:
Oder Sie sind selbständig und möchten für den Fall der Scheidung oder des Erbes gewisse Dinge geregelt wissen. Auch dies ist selbstvertändlich möglich.
Man unterscheidet hier drei Vertragstypen, je nachdem in welcher Phase der ehelichen Gemeinschaft die Vereinbarungen getroffen werden.
1) (vorsorgende) Eheverträge
Auch wenn man nicht davon ausgeht, kann es sein dass man sich für den Fall einer Scheidung im Vorhinein über gewisse Dinge Klarheit verschaffen will.
2) Trennungsvereinbarungen
Stecken die Ehegatten in einer Ehekrise, so lassen sich die wichtigsten Folgen einer Trennung einvernehmlich regeln, auch wenn eine Scheidung gar nicht ins Auge gefasst wird.
3) Scheidungsfolgenvereinbarungen
Hier werden die Rechtsbeziehungen der Eheleute im Hinblick auf eine direkt bevorstehende oder auch bereits eingeleitete Scheidung geregelt.
Ob und in welchem Umfang ein Ehevertrag in Ihrem Fall notwendig ist, darüber beraten wir Sie gerne.
Sie haben bereits einen Ehevertrag geschlossen? Auch in diesem Fall kann es sinnvoll sein, diesen auf Aktualität und Sittenwidrigkeit zu überprüfen, da sowohl die persönlichen als auch die wirtschaftlichen Verhältnisse einem stetigen Wandel unterliegen.
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