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Was Sie über Eheverträge wissen sollten...

 

Ehegatten können durch vertragliche Regelungen ihre Verhältnisse ordnen.

Es können zum Beispiel Regelungen über folgende Punkte getroffen werden:

  • Güterstand
  • Unterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Verteilung von Hausratsgegenständen
  • Zuordnung der ehelichen Wohnung
  • Elterliche Sorge
  • Umgangsrecht

 

Oder Sie sind selbständig und möchten für den Fall der Scheidung oder des Erbes gewisse Dinge geregelt wissen. Auch dies ist selbstvertändlich möglich.

 

Man unterscheidet hier drei Vertragstypen, je nachdem in welcher Phase der ehelichen Gemeinschaft die Vereinbarungen getroffen werden.

 

1)      (vorsorgende) Eheverträge

Auch wenn man nicht davon ausgeht, kann es sein dass man sich für den Fall einer Scheidung im Vorhinein über gewisse Dinge Klarheit verschaffen will.

 

2)      Trennungsvereinbarungen

Stecken die Ehegatten in einer Ehekrise, so lassen sich die wichtigsten Folgen einer Trennung einvernehmlich regeln, auch wenn eine Scheidung gar nicht ins Auge gefasst wird.

 

3)      Scheidungsfolgenvereinbarungen

Hier werden die Rechtsbeziehungen der Eheleute im Hinblick auf eine direkt bevorstehende oder auch bereits eingeleitete Scheidung  geregelt.

 

Ob und in welchem Umfang ein Ehevertrag in Ihrem Fall notwendig ist, darüber beraten wir Sie gerne.

 

Sie haben bereits einen Ehevertrag geschlossen? Auch in diesem Fall kann es sinnvoll sein, diesen auf Aktualität und Sittenwidrigkeit zu überprüfen, da sowohl die persönlichen als auch die wirtschaftlichen Verhältnisse einem stetigen Wandel unterliegen.



Kontakt und Terminvereinbarung

 

Rechtsanwältin und

Fachanwältin für Familienrecht

Susanne Heck
Röntgenstr. 23
67454 Haßloch

 

Telefon: 06324/ 8737375

Telefax: 06324/ 8737376

 

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