Das Bundesverfassungsgericht führt zum Umgangsrecht aus, es sei Ausdruck fortbestehender elterlicher Verantwortung und das wichtigste und deshalb besonders schutzbedürftige Instrument zur Aufrechterhaltung der Bindungen des Kindes an seine Eltern.
Für eine gesunde Entwickling des Kindes ist es von großer Bedeutung, den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten und eine Beziehung auch zum nicht sorgenden Elternteil zu behalten.
Die Konflikte der Eltern sollten daher niemals auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden.
Bei der Lösungsfindung helfen Ihnen auch gerne die Mitarbeiter/innen des zuständigen Jugendamts. Diese haben Erfahrung auf diesem Gebiet des Familienrechts und die Beratung ist für Sie kostenlos.
Eine gesetzliche Regelung über die Häufigkeit und den genauen Ablauf des Umgangs gibt es nicht.
Es ist die Aufgabe der Eltern hier eine sinnvolle Regelung zu finden. In den Fällen in denen dies absolut nicht möglich ist, kann eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
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