Wir stehen immer als persönlicher Ansprechpartner für Sie bereit, egal ob für kurze Fragen oder Klärung von komplexen Sachverhalten. Denn gute Rechtsberatung lässt sich nicht wie am Fließband bearbeiten – jeder Fall ist individuell - genau wie Sie!!
Egal ob Sie sich auf altbewährte Art scheiden lassen wollen oder per Onlinescheidung, der grundsätzliche Ablauf bleibt bis auf die Auftragserteilung und die weiteren Kontaktaufnahmen gleich:
Scheidung
1. Terminvereinbarung und das persönliche Gespräch in der Kanzlei
2. Prüfung der Voraussetzungen und genaue Fallanalyse. Eventuell Klärung weiterer Probleme und Fragen
3. Übermittlung des Scheidungsantrags an Sie zur Kontrolle
4. Einreichung des Scheidungsantrags
5. Nach Erhalt werden die Fragebögen zum Versorgungsausgleich an das Gericht übermittelt
6. Ladung zum Scheidungstermin
7. Zum Scheidungstermin müssen Sie und Ihr Ehegatte persönlich erscheinen
Onlinescheidung
1. Sie beauftragen uns online und bekommen dann alle nötigen Informationen per Mail. Sie bestimmen, wie Sie in Zukunft kontaktiert werden möchten.
2. Prüfung der Voraussetzungen und genaue Fallanalyse. Eventuell Klärung weiterer Probleme und Fragen
3. Übermittlung des Scheidungsantrags an Sie zur Kontrolle
4. Einreichung des Scheidungsantrags
5. Nach Erhalt werden die Fragebögen zum Versorgungsausgleich an das Gericht übermittelt
6. Ladung zum Scheidungstermin
7. Zum Scheidungstermin müssen Sie und Ihr Ehegatte persönlich erscheinen
Die vorstehenden Punkte beschreiben nur den wesentlichen Verfahrensablauf und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Über alle weiteren Einzelheiten werden wir Sie auch bei Durchführung der Onlinescheidung selbstverständlich umfassend informieren und beraten.
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