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Die Sorge um das Sorgerecht

Die Trennung ist geschafft, die Scheidung das Ziel aber es quält Sie der Gedanke an die Kinder. Bei welchem Elternteil soll das gemeinsame Kind aufwachsen? Wer entscheidet in Zukunft? Der Streit um das Sorgerecht und alles was damit zusammen hängt ist höchst emotional und birgt für alle Seiten ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotential.

Das einvernehmliche Handeln der Eltern im Wohle des Kindes setzt ein erhebliches Maß an Kooperationsbereitschaft beider Elternteile voraus.

Hier sollten Sie immer in erster Linie an das Kind denken, denn ständige Streitereien, negative Äußerungen und ähnliche Dinge haben eine negative Auswirkung auf die Entwicklung Ihres Kindes.

Hier ist es die Aufgabe eines guten Anwalts, sich mit Fingerspitzengefühl an die Probleme ranzutasten und nicht mit dem Holzhammer weiter den Konflikt zu schüren.

 

Gemeinsames Sorgerecht

 

Im Normalfall üben verheiratete Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus. Dies bleibt auch nach einer Scheidung der Fall - es sei denn, ein Elternteil beantragt eine Abänderung.

 

Wird kein Antrag gestellt bleibt es daher beim gemeinsamen Sorgerecht.

 

Das bedeutet, dass beide Eltern gleichrangig entscheiden. Bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ist das gegenseitige Einvernehmen erforderlich.

Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind zum Beispiel:

  • Aufenthaltsbestimmung
  • Auswanderung
  • Schulwahl
  • Unterhalt des Kindes

 

Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Also solchen, die häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf das Kind haben.

Angelegenheiten des täglichen Lebens sind zum Beispiel:

  • Freizeitgestaltung
  • Normaler Ablauf des Schullebens
  • Gewöhnliche medizinische Versorgung
  • Organisation des täglichen Lebens

 

 

Alleiniges Sorgerecht

 

Um das Sorgerecht auf einen Elternteil zu übertragen, muss ein entsprechender Antrag bei Gericht gestellt werden. Soll dies ohne Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, muss dies dem Kindeswohl entsprechen.

Normale Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten reichen für die übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil nicht aus.

 

 

Bei allen Entscheidungen steht das Wohl des Kindes im Vordergrund, wobei dass Gericht immer versucht eine gütliche Einigung zwischen den Eltern herzustellen.

 



Kontakt und Terminvereinbarung

 

Rechtsanwältin und

Fachanwältin für Familienrecht

Susanne Heck
Röntgenstr. 23
67454 Haßloch

 

Telefon: 06324/ 8737375

Telefax: 06324/ 8737376

 

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