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Hausrat - was ist das eigentlich?

Alle Gegenstände, die von den Eheleuten im gemeinsamen Haushalt zusammen genutzt werden und so der gemeinsamen Lebensführung dienen, das definiert man als Hausrat.

Wichtig ist, dass der Begriff „Haushalt“ sehr weit zu verstehen ist, denn es zählt nicht nur die Ehewohnung, sondern zum Beispiel auch das Inventar des Wohnwagens bzw. der Wohnwagen selbst dazu.

 

Entscheidend sind die Eignung, Funktion und Zweckbestimmung der Gegenstände/Rechte für die Wohnung, die Hauswirtschaft und das Zusammenleben der Familie einschließlich der Freizeitgestaltung (BGH FamRZ 84, 144; OLG Hamm FamRZ 98, 89).

Tiere?

Kindermöbel

Von der Kücheneinrichtung, über Bücher bis hin zu Gartenmöbeln – ist alles als Haushaltsgegenstand zu definieren. Selbst über die Kartoffeln im Vorratskeller mussten Gerichte schon entscheiden!

 

Zwar fallen auch antike Möbel und teure Bilder eigentlich unter den Begriff Hausrat, hier ist jedoch meist im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung eine Aufteilung herbeizuführen.

Nicht zum Hausrat zählen natürlich persönliche Gegenstände -wie Schmuck oder gar die Zahnprothese- oder auch Arbeitsmaterial, welches ein Ehegatte ausschließlich nutzt. Die eigene Kleidung darf natürlich auch behalten werden. Auf solche Gegenstände hat ein Ehegatte immer einen Herausgabeanspruch gegen den anderen Ehegatten.

 

Finden die Ehegatten keine gemeinsame Lösung zur Verteilung des Hausrats, kann ein Antrag auf Teilung des Hausrats beim zuständigen Familiengericht gestellt werden.

Hierzu kann ich in den meisten Fällen jedoch nicht raten, da die Kosten und der Aufwand meist viel zu hoch sind. Welcher Weg für Sie der Beste ist, entscheiden wir am besten gemeinsam.

 

Rufen Sie mich in meiner Kanzlei in Haßloch an! Egal ob Sie aus Neustadt oder Hamburg kommen. Aufgrund modernster Kommunikationsmittel kann die Mandatsbearbeitung schnell und effektiv von mir vorgenommen werden.

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Rechtsanwältin und

Fachanwältin für Familienrecht

Susanne Heck
Röntgenstr. 23
67454 Haßloch

 

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