Leider kommt es auch immer wieder zu Streit um den „Kinderhausrat“.
Dies wird grundsätzlich von mir als Anwältin nicht unterstützt! Hierüber sollte und muss eine gemeinsame -aussergerichtliche- Lösung gefunden werden.
Dabei ist klar, dass was den Kindern gehört auch den Kindern bleibt!
Dort wo die Kinder wohnen, dort geht auch der „Kinderhausrat“ hin. Über nicht alltäglich notwendige Dinge kann man dann immer noch eine Lösung erarbeiten. Die gemeinsame Elternverantwortung sollte hier über das Konfliktpotential siegen, alles andere ist nicht tragbar!
|
|
|