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Eine Patientenverfügung…

       

           betrifft das „ob“ und „wie“ einer medizinischen Behandlung.

 

Kommt man in die Situation, dass man aufgrund seiner psychischen oder physischen Lage nicht mehr dazu im Stande ist, seinen Willen bezüglich einer medizinischen Behandlung zu äußern, so tritt die Patientenverfügung in Kraft.

 

Sie ist in § 1901a Abs. 1. S. 1 BGB legal definiert und wendet sich im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung direkt an den behandelnden Arzt.

 

Arzt, Pflegepersonal, Bevollmächtigter und Betreuer sind an die Weisungen der Patientenverfügung gebunden.

 

 

Kontakt und Terminvereinbarung

 

Rechtsanwältin und

Fachanwältin für Familienrecht

Susanne Heck
Röntgenstr. 23
67454 Haßloch

 

Telefon: 06324/ 8737375

Telefax: 06324/ 8737376

 

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